Der Weg zur logopädischen Therapie 

1. Gespräch mit Ihrem Haus-, Kinder- oder Facharzt

2. Terminvereinbarung

3. Beratung, Anamnese, Diagnostik

4. Individuelle Behandlung

Kosten

Grundsätzlich werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Danach sind ein Eigenanteil von 10% sowie zuzüglich 10 € pro Verordnung zu leisten, sofern keine Befreiung von der Zuzahlung besteht.

Privatpatient:innen wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Vor Beginn der Therapie erhalten Sie eine Übersicht der Kosten und Sie rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Je nach Krankenkasse wird die Behandlung voll oder anteilig übernommen. 

Wichtig

Sollten Sie den vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte 24 Stunden vorher ab, damit der Termin neu vergeben werden kann. Erfolgt die Absage später oder wird der Termin unentschuldigt nicht wahrgenommen, muss ich den Termin privat in Rechnung stellen. Hierbei beziehe ich mich auf die jeweils aktuellen Kassensätze.
Um andere Patient:innen zu schützen, bitte ich Sie, bei starken Erkältungssymptomen, anderen akuten Krankheitszeichen oder Unwohlsein die Therapie abzusagen

 Welche Ärzte können logopädische Therapie verordnen?


Allgemeinärzt:innen

Kinder- und Jugendärzt:innen

HNO-Ärzt:innen, Phoniater:innen und Pädaudiolog:innen

Neurolog:innen und Psychiater:innen

Zahnärzt:innen

Kieferorthopäd:innen