1. Gespräch mit Ihrem Haus-, Kinder- oder Facharzt
2. Terminvereinbarung
3. Beratung, Anamnese, Diagnostik
4. Individuelle Behandlung
Kosten
Grundsätzlich werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Danach sind ein Eigenanteil von 10% sowie zuzüglich 10 € pro Verordnung zu leisten, sofern keine Befreiung von der Zuzahlung besteht.
Privatpatient:innen wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Vor Beginn der Therapie erhalten Sie eine Übersicht der Kosten und Sie rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Je nach Krankenkasse wird die Behandlung voll oder anteilig übernommen.
Wichtig
Sollten Sie den vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte 24 Stunden vorher ab, damit der Termin neu vergeben werden kann. Erfolgt die Absage später oder wird der Termin unentschuldigt nicht wahrgenommen, muss ich den Termin privat in Rechnung stellen. Hierbei beziehe ich mich auf die jeweils aktuellen Kassensätze.
Um andere Patient:innen zu schützen, bitte ich Sie, bei starken Erkältungssymptomen, anderen akuten Krankheitszeichen oder Unwohlsein die Therapie abzusagen
Welche Ärzte können logopädische Therapie verordnen?
Allgemeinärzt:innen
Kinder- und Jugendärzt:innen
HNO-Ärzt:innen, Phoniater:innen und Pädaudiolog:innen
Neurolog:innen und Psychiater:innen
Zahnärzt:innen
Kieferorthopäd:innen